Wie ist es momentan?

Die "Zustände" seit März 2020 aufgrund der Corona-Pandemie sind hier nicht aufgeführt und nicht berücksichtigt, weil sie sich dauernd ändern und auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind.
Sicher ist lediglich, dass sich durch Covid 19 die Arbeitssituation für uns Lehrkräfte deutlich verschlechtert haben, während die Anforderungen an uns gestiegen sind. Die BAMF-Bestimmungen tragen auch in diesem Zusammenhang wesentlich dazu bei.

Wir sind als selbstständig eingestufte freiberufliche Lehrkräfte:

  • rentenversicherungspflichtig (100% Eigenanteil)
  • kranken- und pflegeversicherungspflichtig (100% Eigenanteil)
  • ohne Honorarfortzahlung im Krankheitsfall
  • ohne Honorarfortzahlung im Urlaub und an Feiertagen, die auf einen Werktag fallen
  • ohne Urlaubsentgelt, bei privaten Sprachschulträgern,
    obwohl das arbeitnehmerähnlich beschäftigten Lehrkräften rechtlich zusteht
  • ohne arbeitsrechtlichen Schutz und Anspruch bei Nichtzustandekommen eines Kurses
  • Durch Krankheit, Urlaub/Schulferien, Feiertage und arbeitsfreie Überbrückungstage zwischen zwei Honorarverträgen verdienen wir durchschnittlich bis zu drei Monaten im Jahr keinen Cent, müssen aber auch in dieser Zeit unsere SV-Beiträge zahlen.

Ab dem 1.01.2021 gilt lt. Trägerrundschreiben des BAMF für Lehrkräfte in Integrations-, Alpha- und Berufsförderkursen ein Mindesthonorar von 41 Euro/UE. Bis Mitte 2022 müssen die Lehrkräfte für Berufssprachkurse (BSK) eine höchst anspruchsvolle, arbeits- und zeitintensive Zusatzqualifikation absolvieren, um in diesen Kursen noch unterrichten zu dürfen. Bereits vorhandene einschlägige Kenntnisse und berufl. Erfahrungen werden dabei vom BAMF zumeist nicht anerkannt.

Die Notwendigkeit eine Zusatzqualifikation für den Orientierungskurs LiD zu absolvieren, um diesen noch unterrichten zu dürfen, hat das BAMF bereits 2021 angekündigt.
Sich sowohl technische wie methodisch/didaktische Kenntnisse für Online-Unterricht anzueignen, ist wegen der Corona-Pandemie seit 2020 unverzichtbar und wird künftig auch über die Pandemie hinaus selbstverständliche Anforderung an die Lehrkräfte sein. Bisher schlagen sich die Investitionen und Verdienstausfälle weder für die zu absolvierenden Zusatzqualifikationen, noch für die erworbenen Kenntnisse für Online-Unterricht in Honorar oder Gehalt nieder!

Berechnung des Netto-Einkommens bei 41 Euro/UE
Netto-Einkommen-IK-41-Euro_2021.pdf
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