U r l a u b s e n t g e l t

 

Hast du Geld zu verschenken? Nein? Viele Honorarlehrkräfte tun genau das, und zwar seit Jahren. Denn viele wissen nicht, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf jährliches Urlaubsentgelt haben. Dieses Infoheft soll dazu ermutigen, den Anspruch einzufordern.

urlaubsentgelt präsentation mai 2018.pdf
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Infobroschüre Urlaubsentgelt
Urlaubsentgelt - April 2018-2.pdf
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23.02.2019

Neues Urteil zum Urlaubsentgelt: Das Arbeitsgericht Osnabrück hat in seinem am 24. Oktober verkündeten Urteil festgestellt, dass die Einkommensverhältnisse der Ehegatten keine Rolle für den Anspruch aufs Urlaubsentgelt spielen.

 

Eine Honorarkraft für DaFZ hat ihre VHS verklagt, weil diese ihren Antrag aufs Urlaubsentgelt abgelehnt hatte. Die VHS hatte eine Offenlegung des Einkommens des Ehepartners gefordert, was die Honorarkraft abgelehnt hatte. Die Kollegin wurde bei ihrer Klage von ver.di unterstützt.

 

Das Arbeitsgericht hat die VHS zur Zahlung des Urlaubsentgelts verurteilt, denn es kommt "für den Status der Klägerin als arbeitnehmerähnliche Person nicht auf das Einkommen des Ehemanns der Klägerin an. Die Klägerin ist daher nicht verpflichtet, die Höhe des Einkommens ihres Ehemannes der Beklagten mitzuteilen."

 

Die VHS ist in die Berufung vor das Landesarbeitsgericht gegangen.

 

Ausführliche Informationen über das Urlaubsentgelt befinden sich auch in dem vom Bündnis veröffentlichten "Infoheft Urlaubsentgelt".

Die Berechnung des Urlaubsentgeltes bestimmt § 11 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), § 12a des Tarifvertragsgesetzes hilft bei der Bestimmung, ob Dozentinnen und Dozenten im Einzelfall als arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des § 2 BUrlG anzusehen sind.
"Nach dem vorliegenden Einkommenssteuerbescheid haben Sie im Jahr 2014 mehr als die Hälfte Ihres Einkommens aus Honorarzahlungen von der VHS bezogen. Somit liegt für dieses Jahr eine Arbeitnehmerähnlichkeit im Sinne des Tarifgesetzes vor und es besteht ein Anspruch auf Urlaubsentgelt."
"Die Höhe des Urlaubsentgelts richtet sich nach dem von Ihnen pro Arbeitstag durchschnittlich erzielten Honorar und der Anzahl der Urlaubstage, die auf den Abrechnungszeitraum rechnerisch entfallen. Für Sie bedeutet dies konkret, dass das jährlich erzielte Gesamthonorar geteilt wurde durch die maximal möglichen Arbeitstage im Jahr und anschließend multipliziert wurde mit dem gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen im Jahr, jeweils bei Zugrundelegung einer 5-Tage-Arbeitswoche."

Kann man Urlaubsentgelt rückwirkend einfordern?

Man kann. Und zwar lange. Wie lange, das hängt davon ab, ob man sich beim Auftraggeber irgendwann mal in den Urlaub abgemeldet hat:

·        Der Urlaub verfällt, wenn er nicht spätestens bis zum 31. März des folgenden Jahres genommen wurde. Bis zu diesem Termin kann man also noch Urlaub für das vergangene Jahr anmelden – und sich bezahlen lassen.

·        Der Anspruch auf Urlaubsentgelt verjährt aber – wenn der Urlaub einmal genommen wurde – erst am Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Urlaub.

Also: Wer nachweislich irgendwann im Jahre 2012 seinem Hauptauftraggeber mitgeteilt hat, sie fahre jetzt vier Wochen in Urlaub und in dieser Zeit nicht für diesen arbeitete, hat den Urlaub genommen und kann das Urlaubsentgelt dafür noch bis zum 31.12.2015 gerichtlich einfordern.
Quelle: Gunter Haake

mediafon-Selbstständigen-Info
mediafon-Beratung: http://www.mediafon.net

ver.di-Selbstständige im Internet: http://selbststaendige.verdi.de

ver.di-Selbstständige bei Facebook: facebook.com/Selbststaendige

 

 


Urlaubsanspruch GEW-Info Nov. 2015.pdf
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Urlaubsanspruch für Honorarkräfte.pdf
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Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) §11 Siehe Seite 2/3
BUrlG.pdf
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Urlaubsantragsmuster.pdf
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Tarifvertragsgesetz (TVG) §12a Siehe Seite 4/5
Tarifvertragsgesetz.pdf
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Urlaubsentgelt verdi.pdf
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Urlaubsentgelt-
bewilligung VHS.pdf
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